Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: September 2021
1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über die Onlineshop https://4smartoffice.ch abgeschlossen werden (nachfolgend je einzeln "Onlineshop" genannt). Die Onlineshop wird von der Pedraza Garcia Energieberatung betrieben (nachfolgend "PGE" genannt).
PGE behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.
Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop, explizit auch im Rahmen des Händlerprogrammes (nachfolgend "Angebot" genannt), richtet sich ausschliesslich an eine Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein.
Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein.
Das Angebot gilt, solange das Produkt über die Suchmaschine im Onlineshop auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.
Für alle Produkt-Bestellungen mit Erfordernis des Mindestalters von 18 Jahren bestätigt die Kundschaft mit der Bestellung die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen.
Bestellungen in nicht haushaltsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.
2 Information
2.1 Produkt und Preis
Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.
Alle im Onlineshop publizierten Verkaufspreise stellen Endpreise dar, die sämtliche Steuern (insb. MwSt.), allfällige vorgezogene Recyclinggebühren (vRG), Kosten für Verpackung/en, Lieferkosten und sämtliche weitere allfälligen Abgaben, Gebühren, oder Kosten enthalten. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.
2.2 Verfügbarkeit und Lieferzeit
PGE legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch sowohl bei PGE selber zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.
3 Vertragsabschluss
Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.
Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von PGE mit PGE zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend "Kaufvertrag" genannt).
Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von PGE an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag mit PGE unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.
4 Liefertermin
Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.
Kommt PGE in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seitdem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet PGE der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber PGE oder dem Händler bestehen nicht.
5 Lieferung
Bei Produkten und Dienstleistungen von PGE stehen der Kundschaft sämtliche Lieferoptionen zur Verfügung, welche im Onlineshop unter „Lieferung“ vermerkt sind.
Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz oder in Liechtenstein und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Zusatzkosten.
Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann PGE den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und allfällige Wertverluste in Rechnung stellen.
6 Prüfpflicht
Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.
Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.
Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind, auch für alle Produkte und Dienstleistungen eines Händlers, PGE innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung zu melden. Der Kundschaft ist bewusst, dass eine solche Meldung über das persönliche Kundenkonto im Onlineshop unter der Rubrik „Rückgabe und Garantie“ zu erfolgen hat. Ein solches Produkt darf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen. Sie hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und den Instruktionen des geführten Rückgabe- und Retourenprozesses unter „Rückgabe und Garantie“ im persönlichen Kundenkonto zu folgen.
7 Gewährleistung
7.1 Grundbestimmungen
PGE übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. PGE kann die Garantie wahlweise durch
• Ersatz durch ein neues Produkt durch PGE (neue Garantiefrist von 2 Jahren ab Ersatz)
• Gutschrift zum Tagespreis, (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung); oder
• Minderung
erbringen.
Verschleissteile wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter, Leuchtmittel sowie Softwareprobleme sind sowohl von PGE von der Garantie ausgenommen. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 8.
Sofern die Herstellergarantie über die Garantie von PGE hinausgeht, räumen PGE diese der Kundschaft ebenfalls ein.
Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an PGE oder den Händler muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Die Kundschaft ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz ihrer Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernehmen PGE keine Haftung.
Alle weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.
8 Haftung und Haftungsausschluss
Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haften PGE in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von PGE oder der Hilfspersonen eines Händlers, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
Im Übrigen lehnen PGE bzw. der Händler die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:
• unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
• Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
• unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
• höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch PGE zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.
9 Zahlung
9.1 Zahlungsvarianten
Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen, welche über die Onlineshops von PGE gekauft werden, macht PGE direkt bei der Kundschaft geltend. Die Kundschaft nimmt diese Abtretung zur Kenntnis und ist verpflichtet, sämtliche Zahlungen ausschliesslich an PGE zu leisten.
Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.
Der Kundschaft stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter „Zahlungsoptionen“ angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Die aktuellen Zahlungsmittelgebühren, welche gegebenenfalls von PGE erhoben werden, sind unter „Zahlungsoptionen“ ersichtlich und werden im Bestellprozess detailliert ausgewiesen.
Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei Bestellung.
Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Die Produkte im Zentrallager von PGE werden bis Ablauf der Zahlungsfrist von mindestens 11 Kalendertagen reserviert. Dies betrifft auch Produkte, welche zuerst extern bestellt, aber über unser Lager verarbeitet und verschickt werden. Bei Produkten, welche per Direktlieferung von einem Händler bzw. von einem externen Distributor an unsere Kundschaft zugestellt werden, erfolgt die externe Bestellung erst nach Zahlungseingang.
Bei gebührenpflichtigem Kauf auf Rechnung (nur für Produkte und Waren von PGE zulässig) ist die Kundschaft verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 20 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung ohne jeglichen (Skonto-) Abzug zu begleichen. Im Falle einer teilweise erfolgten Rücksendung der gelieferten Produkte kann der Rechnungsbetrag entsprechend reduziert werden.
9.2 Zahlungsverzug
Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft PGE unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und PGE kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.
PGE erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 5.– und für die 3. Mahnung eine Umtriebs Entschädigung von CHF 20.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
9.3 Eigentumsvorbehalt
Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an PGE im Eigentum von PGE PGE ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von PGE nicht zulässig.
10 Änderung der Bestellung oder Stornierung
Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft können PGE nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 30.–, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.
Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 3 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.
11 Rückgabe von mängelfreier Ware
Unter den bei Rückgaberichtlinien aufgelisteten Bedingungen gewährt die PGE das Recht auf Rückgabe der bestellten Produkte innert maximal 5 Kalendertagen seit deren Versand oder Abholung.
Die Kundschaft muss die Rückgabe der Produkte über das persönliche Kundenkonto bzw. unter der Rubrik „Rückgabe und Garantie“ auf https://4smartoffice.ch anmelden und entsprechend der dort umschriebenen Anleitung zurücksenden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken. Beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen bzw. werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.
Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an PGE oder den Händler, muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Die Kundschaft ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz ihrer Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt PGE oder der Händler keine Haftung.
Macht die Kundschaft von ihrem Rückgaberecht Gebrauch, erstattet ihr PGE den gesamten Kaufpreis abzüglich des allenfalls bezahlten Mindermengenzuschlags und der in den Rückgaberichtlinien aufgeführten Rücksendekosten zurück.
Der Kunde erhält eine Rückgabequittung (ein Doppel des Track&Trace-Barcodes der Post), welchen er zur Sendungsverfolgung verwenden kann und der als Quittung dient. Er wird durch den Anbieter benachrichtigt, sobald die Retoure im Logistikcenter geprüft wurde.
12 Weitere Bestimmungen
12.1 Nicht zuordenbare Rücksendungen
Rücksendungen, die keiner Kundschaft zugeordnet oder der Kundschaft nicht retourniert werden können, werden sechs Monate von PGE aufbewahrt und dann entsorgt.
12.2 Nicht abgeholte oder nicht zustellbare Garantieware
Wird Ware, die im Zusammenhang mit der Gewährleistungserbringung gemäss Ziffer 7 steht, nicht innert sechs Monaten seit Versendung der Abholaufforderung an die Kundschaft abgeholt oder kann ihr die Ware nicht retourniert werden, so ist PGE berechtigt, über die Ware zu verfügen, insbesondere diese zu entsorgen.
12.3 Datenschutz
Für die Bearbeitung von Personendaten durch PGE gilt die Datenschutzerklärung.
12.4 Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.
12.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen PGE und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.
12.6 Urheberrechtlicher Hinweis
Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei PGE.
Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von PGE zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich PGE sämtliche rechtlichen Schritte vor.
September 2021